Beweissicherung im Bauwesen
Die Beweissicherung (auch Beweissicherungsverfahren genannt) hat ganz allgemein gesehen den Zweck, einen – in irgend einer Weise vergänglichen – Sacherhalt beweiskräftig und damit auch gerichtsverwertbar zu sichern bzw. zu dokumentieren.
Angewandt wird die Beweissicherung in strafrechtlichem Sinne unter anderem von Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch der Polizei im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen sowie bei der Spurensicherung nach Gewaltverbrechen.
Das Ing.-Büro Freystedt führt als Sachverständigen-Büro folgende zivilrechtliche Beweissicherungen bzw. Beweissicherungsverfahren durch
- die bautechnische Beweissicherung (gem. DIN 4123)
sichert bzw. dokumentiert vor, während und nach nachbarlicher Bauvorhaben den baulichen Zustand gefährdeter Anliegerbauwerke. Mit Hilfe dieser Dokumentation sind nachbarbaubedingt entstehende Neuschäden problemlos erkennbar und quantifizierbar. Langwierige und vor allem kostspielige Schadenersatzauseinandersetzungen können mit einer präzisen und vor allem lückenlosen Beweissicherung vermieden werden - die vermessungstechnische Beweissicherung
sichert mit der geodätischen Erfassung neuralgischer Punkte an der gefährdeten Nachbarbebauung vor Beginn von (in der Regel innerstädtischen) Bauarbeiten deren exakte Lage bzw. Höhe über dem Meeresspiegel N.H.N. (früher N.N.) Auf diese Weise können neubaubedingte Verformungen bzw. Setzungen an diesen Gebäuden messtechnisch erhoben, quantifiziert werden - die hydrologische Beweissicherung
sichert vor Beginn und während innerstädtischer Bauvorhaben mit Hilfe geeigneter Messstationen den aktuellen Grundwasserstand. Auf diese Weise können baubedingte Veränderungen der Grundwasserstände nachgewiesen werden - die schalltechnische Beweissicherung (gem. DIN 4109)
sichert mit der messtechnischen Erfassung den energieäquivalenten/integrierten Dauerschallpegel und damit die Geräuschimmission vor und während geräuschintensiver Bauarbeiten. Eine ggf. baubedingt erhöhe Geräuschimmission kann auf diese Weise nachgewiesen werden - die erschütterungstechnische Beweissicherung (gem. DIN 4150)
sichert mit der weitgehend automatisierten messtechnischen Erfassung und Quantifizierung bestehender Erschütterungsimmissionen vor Beginn innerstädtischer Großbauvorhaben eine etwa bestehende Vorbelastung aus nachbarlichen Erschütterungen. Während der Bauarbeiten kann mit Hilfe derartiger automatisierter Erschütterungsmessungen eine etwaige Überschreitung der zulässigen Grenzwerte erhoben und mittels elektronischer Fernübertragung an eine zentrale Leitstelle übermittelt werden