Schalltechnische Beweissicherung

Vor Beginn einer innerstädtischen Baumaßnahme (und ggf. auch während der Bauarbeiten) wird mit einem geeichten Schallpegelmessgerät die augenblickliche Geräuschimmission bzw. der energie-äquivalente/integrierte Dauerschallpegel sachverständig ermittelt und dokumentiert bzw. beweisgesichert.

Sinn dieser beweissichernden Dokumentation ist es, im Fall baustellenbedingter Lärmbelästigungsanzeigen betroffener Anlieger mit Hilfe einer Wiederholungsmessung nachzuweisen, dass

  • die Geräuschimmissionen, die vor Baubeginn erhoben und protokolliert wurden, nicht überschritten werden und/oder
  • die augenblicklichen Geräuschimmissionen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten