Bautechnische Beweissicherung

Die vor Baubeginn durchzuführende bautechnische Beweissicherung gem. DIN 4123 (auch Beweissicherungsverfahren genannt) beinhaltet die sachverständige Erfassung und Dokumentation des baulichen Zustands von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen, Bauwerken sonstiger Art, sowie Straßen und Freiflächen, soweit sie sich im Einflussbereich einer Neu-Baumaßnahme befinden.

Die Dokumentation dient dazu, den Bauzustand der Nachbarbauwerke vor Beginn einer Baumaßnahme sachverständig zu sichern und zu dokumentieren. Im Fall des Entstehens baubedingter Neuschäden an der Nachbarbebauung kann mit Hilfe dieser Schadensdokumentation klar zwischen vor Baubeginn bereits vorhandenen Altschäden und ggf. baubedingt entstehenden Neuschäden unterschieden werden. Die Beweissicherung schützt den Bauherrn und die ausführende Bauunternehmung nachhaltig und gerichtsverwertbar vor überzogenen Schadenersatzforderungen geschädigter Anlieger. Gleichzeitig erlaubt die Dokumentation aber auch dem ggf. geschädigten Anlieger, gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bzw. die Sanierung tatsächlich entstandener Neu-Schäden problemfrei geltend zu machen und durchzusetzen.

Das Ingenieurbüro Freystedt geht mit seiner seit Jahrzehnten standardisierten Präzisionsbeweissicherung inhaltlich deutlich über die z.T. lückenhafte Einfachbeweissicherung der Mitbewerber hinaus.

Diese Art der Beweissicherung wird von uns aufgrund ihrer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung - was die zu erwartenden Schäden an der Nachbarbebauung betrifft - grundsätzlich und ausschließlich von akademisch ausgebildeten und in Sachen Beweissicherung erfahrenen Bauingenieuren vorgenommen und nicht etwa, wie bei Mitbewerbern sehr häufig zu beobachten, von fachlich mindergebildeten Technikern, technischen Zeichnern bzw. im ingenieurmäßigen Sinne fachfremden Geologen oder gar von nicht techn. ausgebildeten Hilfskräften.

Die Präzisionsbeweissicherung (gem. System Freystedt) geht, was die Ausführlichkeit betrifft, aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung bei Schadenersatzstreitigkeiten inhaltlich deutlich über die in der Praxis sehr häufig anzutreffende z.T. lückenhafte Einfachbeweissicherung hinaus.

So werden bei der Präzisionsbeweissicherung ergänzend an sämtlichen Fenstern und Türen Funktionsprüfungen und an sämtlichen Fliesenbelägen vollflächige Fliesenhammerprüfungen vorgenommen; ferner werden nachgebende und knarrende Fußböden quantitativ erfasst. Zum Zweck der im Schadensfall versicherungstechnisch unerlässlichen Ermittlung des – abzugsfähigen – Wertvorteils „neu für alt“ werden auch sämtliche Bauteile und Räume auf das Datum der letzten Renovierung hin untersucht.
Darüber hinaus werden sämtliche nicht einsehbaren Gebäude- und Wandbereiche quantitativ erfasst, damit im tatsächlichen oder vermeintlichen Schadensfall durch Hindernisse verdeckte Schäden nicht ohne weitere Nachprüfungen als nachbarbaubedingte Neuschäden geltend gemacht werden können.
Zum Zweck der problemfreien Orientierung im Schadensfall werden von uns zudem von sämtlichen Stockwerken durchnummerierte Grundrisszeichnungen gefertigt. Zeichnerisch erfasst werden auch sämtliche Fassaden einschl. der Darstellung vorgefundener Schäden.

Auf besonderen Wunsch liefert das Ingenieurbüro Freystedt auch Einfachbeweissicherungen, die sich in der Hauptsache auf die Nennung von Rissen, Feuchtigkeitsbereichen und Putzabblätterungen beschränken. Die mit deutlich reduziertem zeitlichen Aufwand zu erstellenden Aufzeichnungen sind selbstredend kostengünstiger, beinhalten jedoch den Nachteil, dass damit nicht wirklich alle ungerechtfertigten Schadenersatzansprüche erfolgreich abgewehrt werden können.

Sämtliche protokollarisch nicht explizit genannten Mängel und Schäden können von (geschickt agierenden) Anliegern nach Abschluss der Bauarbeiten als – angeblich – baubedingt neu entstanden geltend gemacht werden und das kann teuer werden!